Beruhigt in die Zukunft blicken können durch vollständige Vorbereitung auf EU- und Bundesrecht.
Nach den Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPWD) werden zukünftig alle Staaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, nationale Gebäuderegister einzurichten.
An das nationale Gebäuderegister sind bestimmte, vom Gesetzgeber vorgegebene Daten über ein sogenanntes Gebäudelogbuch an die nationale Gebäudedatenbank zu transferieren. Dementsprechend enthält die Omnystate-Plattform einen Datenbereich mit der Bezeichnung Gebäudelogbuch.
In dem Gebäudelogbuch werden folgende Daten gespeichert, aktualisiert und gegebenenfalls an die nationale Gebäudedatenbank transferiert:
- Der jeweils aktuelle Energieausweis
- Der für das Gebäude erstellte individuelle Sanierungsfall
- Alle Daten zur bautechnischen und anlagetechnischen Beurteilung des Gebäudes, insbesondere zu den Wärmeverlusten und dem anlagetechnischen Zustand
- Die jährliche Aktualisierung aller Daten zur bautechnischen und anlagetechnischen Beurteilung
- Die Energieverbrauchsdaten für das Gebäude und die jährliche Aktualisierung dieser Daten
- Die Dokumentation der Inspektionsnachweise zur Anlagentechnik
- Alle Daten zur Berechnung des Intelligenz-Indikators (je nach den noch ausstehenden Vorgaben des Gesetzgebers)